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Satzung

Ordnung der AG „Digitale Geschichtswissenschaft“ im VHD

1. Die “AG Digitale Geschichtswissenschaft“ ist eine Arbeitsgruppe im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD). Sie ist ein Zusammenschluss von an diesem Bereich interessierten Historikerinnen und Historikern, die zugleich Mitglieder des VHD sind.

2. Die AG verfolgt ihre Ziele im Rahmen der Satzung des VHD. Der Zweck der AG besteht in der Intensivierung der fachlichen Kommunikation, dem Austausch über technische und inhaltliche Standards, über Möglichkeiten der Nachwuchsentwicklung in und für diesen Bereich, der Veranstaltung gemeinsamer Tagungen sowie der Diskussion und Vertretung spezieller Interessen der an diesem Gebiet interessierten Historikerinnen und Historiker innerhalb der Wissenschaft und nach außen – insbesondere gegenüber Politik, Drittmittelgebern, Archiven, Museen, Bibliotheken, Verlagen und Medien sowie der allgemeinen Öffentlichkeit. Informationen über die Arbeit der AG werden im Newsletter des VHD und im Internet veröffentlicht.

3. Die AG erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge. Kosten, die bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen entstehen, werden durch Tagungsbeiträge und/oder Drittmittel abgedeckt.

4. Die Arbeit der AG wird durch ein Komitee koordiniert, das aus mindestens 4 und höchstens 8 Mitgliedern besteht. Bei der Zusammensetzung des Komitees soll eine möglichst breite fachliche Repräsentation angestrebt werden.

4.1 Die Mitglieder des Komitees werden von den Teilnehmern der Mitgliederversammlung der AG in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt, soweit sie sich als Mitglieder des VHD ausweisen können. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.

4.2 An der Spitze des Komitees stehen eine Sprecherin/ein Sprecher mit Stellvertretung, die in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren von den Teilnehmern der Mitgliederversammlung der AG gewählt werden. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Sprecherin/Sprecher und Komitee arbeiten eng mit dem Vorstand, Ausschuss und der Geschäftsstelle des VHD zusammen.

4.3. Die Sprecherin/der Sprecher des Komitees berichtet dem VHD über die Arbeit der AG.

5. Die Mitgliederversammlung der AG findet im Rahmen des Historikertages oder bei einer Tagung der AG in der Regel mindestens alle zwei Jahre statt. Die Sprecherin/der Sprecher lädt vier Wochen vor der Versammlung schriftlich zu diesen ein und fügt eine Tagesordnung bei. Über die Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift zu verfassen. Die Protokolle werden dem Vorstand des VHD zugeleitet.

6. Von der Mitgliederversammlung der AG beschlossene Änderungen der Ordnung bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand des VHD.

Fassung vom 15.10.2021