#DKE18 | CfP: Digitales Kulturerbe: Zugang, Vernetzung und Darstellung (Zürich, 27./28. Sept. 2018)

Ort: Zürich / Königsfelden/Brugg

Veranstalter: Archiv & Bibliothek Aargau, infoclio und Editionsprojekt Königsfelden (Universität Zürich)

Datum: 27./28. September 2018

Bewerbungsschluss: 19. April 2018


Texte, Bildquellen und vermehrt auch Bauwerke werden der Öffentlichkeit digital zur Verfügung gestellt. Institutionen stellen, dank Digitalisierung, Kulturgüter offen und somit demokratisch zur Verfügung und versprechen Forschungsunternehmen qualitativ hochstehende Arbeitsgrundlagen. Um die sich daraus ergebenden Herausforderungen zu meistern, sind interdisziplinäre Ansätze und Perspektiven zu möglichen Formen der Kooperation und Anreicherung von digitalen Artefakten notwendig.

Nach jahrelangen Diskussionen um Standards sowie Art und Weise der Digitalisierung und daraus entstehender Texte, Bilder und Daten, ist nun die Vernetzung und der Einbezug der Öffentlichkeit mit im Zentrum der Debatten. Diese Tagung will einen Beitrag zu diesen Diskussionen leisten. Der Einbezug der Öffentlichkeit zur Anreicherung des digitalen Kulturerbes soll ebenso diskutiert werden, wie verschiedene Projekte mit Vernetzungsansätzen und -initiativen in Kontakt und Austausch gebracht werden sollen. Dabei geht es nicht zuletzt um die Verantwortung, die für das Kulturerbe übernommen werden muss und im Rahmen der Initiative #Kulturerbe2018 gefördert wird.

Die Tagung wird durch das Editionsprojekt Königsfelden (Universität Zürich) in Kooperation mit Bibliothek & Archiv Aargau (Kanton Aargau) und infoclio organisiert, und steht unter dem Patronat des europäischen Jahres des kulturellen Erbes 2018, #Kulturerbe2018.

Übernachtung und Reisespesen für Referierende werden übernommen.

Um Einreichung von Abstracts (max. 500 Wörter) und kurze CVs der Referierenden bis am 19. April 2018 an sabine.stettler@uzh.ch wird gebeten. Eine Publikation der definitiven Abstracts auf einem Blog ist geplant.

Programm

Um möglichst unterschiedliche Perspektiven und Ansätze zur Diskussion zu stellen, ist die Veranstaltung offen für Inputs. Beispiele und Anforderungen aus der Theorie und der Praxis sollen in zwanzigminütigen Vorträgen präsentiert werden. Die Beiträge werden zu Themenbereichen gebündelt, die in einer je halbstündigen Diskussion münden. Obwohl best- practices und Umsetzungsformen im Zentrum stehen, soll aktiv auf Probleme und Hürden aufmerksam gemacht werden, um gemeinsam über Lösungen nachzudenken. Gefragt sind unter anderem Präsentationen zu folgenden Themen:

Präsentieren: Formen der Aufbereitung digitaler Artefakte und Daten

Darstellungs- und Publikationsformen sind aus Nutzerperspektive, neben der Grundanforderung der Anwendung von Standards bei der Aufbereitung von Daten, von grosser Wichtigkeit. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Aushandlungspunkt zur Frage, wie Artefakte digital gesehen und verstanden werden können.

Vernetzung von Entitäten: Personen, Orte, Sachbegriffe etc.

Verweise auf Normdaten und zentrale Sammlungen sind Standard. Wirkliche Gewinne für Öffentlichkeit und Forschung ergeben sich jedoch erst, wenn die vernetzten Elemente rasch und mühelos verfolgt und aufgefunden werden können.

Vernetzung von Forschungsdaten: Digitale Bestände in Bibliotheken, Archiven und Museen

Die Digitalisierung der Primärobjekte (Bilder, Bücher, Archivalien, etc.) erfolgt vorwiegend durch aufbewahrende Institutionen, während die Forschungsdaten in Projekten an Akademien und Universitäten erzeugt werden. Das einfache und  langfristige Zusammenbringen beider Datenbestände ist ein Desiderat, verkompliziert durch die Tatsache, dass unterschiedliche Aufbereitungstechniken eingesetzt und von Seiten Forschung konkrete Fragestellungen verfolgt werden, die über einzelne Sammlungen hinausgehen.

Objekte und ihre Wirkung: Verortung und Historisierung von Objekten sowie Visualisierung von Abhängigkeiten

Die Geschichte von Objekten ist für Forschung und Kulturinstitutionen ein wichtiges Feld zur Bestimmung ihrer Wirkung. Die Objekte müssen entsprechend sowohl in ihren analogen als auch in ihrer digitalen Ausprägung verfolgt werden können. Für Texte bewegt sich etwa der traditionelle Ansatz der Stemmatologie dank digitalen Mitteln in (visuell und instrumentell) neuen Umsetzungen.

Citizen Science und Crowdsourcing: Einbezug der Öffentlichkeit und der Fachcommunity

Der Einbezug interessierter Kreise ist nicht nur ein Mittel um Aufmerksamkeit zu generieren, sondern führt zu Einsichten, Aufschlüssen und Informationen, die entweder nur durch grossen Zeitaufwand hätten erreicht werden können oder gar nicht ermittelbar gewesen wären. Die Nutzung der Ressource „Öffentlichkeit“ zieht indes diverse Konsequenzen nach sich, die es zu berücksichtigen gilt.

Aufbewahren: Ansätze zur langfristigen Speicherung von Primär- und Forschungsdaten aus dem Bereich „Kulturerbe“

Langfristige Aufbewahrung ist eine Kernkompetenz von Archiven und Bibliotheken, die Speicherung digitaler Daten und insbesondere deren Vernetzung stellt jedoch andere Anforderungen an Infrastruktur und Plattformen. Fragen nach Standards und Vernetzungsmöglichkeiten bleiben auch mit Blick auf lange Sicht zentral.

Prof. Dr. Georg Vogeler (Zentrum für Informationsmodellierung, Graz) und Dr. Nicolas Perreaux (Goethe Universität Frankfurt) werden im Rahmen der Tagung einführende Referate zu Crowdsourcing und big data bei der Aufbereitung und Auswertung von Textträgern halten.

Kontakt

Sabine Stettler
Universität Zürich
Culmannstr. 1, 8001 Zürich
sabine.stettler@uzh.ch


Autor: Maria Rottler

Administratorin der Gemeinschaftsblogs Ordensgeschichte und Geschichte Bayerns; Netzwerke gelehrter Mönche. St. Emmeram im Zeitalter der Aufklärung (Tagungsblog "Frobenius Forster"); Roman Zirngibl (Benediktiner in St. Emmeram, Historiker, Archivar)

Ein Gedanke zu „#DKE18 | CfP: Digitales Kulturerbe: Zugang, Vernetzung und Darstellung (Zürich, 27./28. Sept. 2018)“

  1. Ein sehr wichtiges Thema, gerade der Austausch zwischen Gedächtnisinstitutionen und Fachwissenschaft findet viel zu wenig statt und solche Tagungen sind daher sehr zu begrüßen.

    Aber: Als Geisteswissenschaftler/innen wissen wir, wie wichtig Begriffe und eine präzise Sprache sind. Und dieser CfP beteiligt sich leider an einer begrifflichen Verschiebung, die gefährlich ist: Der Gleichsetzung der “digitalen” mit der “analogen” Ausprägung eines historischen Objektes. Aus “Digitalisaten von Kulturgut” wird (eine kleine, aber entscheidende Verschiebung) “digitales Kulturerbe”.
    Solange das Kulturerbe nicht digital entstanden ist, ist es auch nicht digital. Als kulturelles Erbe können nur die in der Vergangenheit entstandenen und über Jahrzehnte oder Jahrhunderte erhaltenen Objekte selbst – in ihrer Materialität – gelten. Sie befinden sich in Archiven, Bibliotheken, Museen und ihr Erhalt im Original ist eine andauernde und zu finanzierende Aufgabe.
    Digitalisate (Scans, Fotos) sind (nur) Abbilder von diesen Objekten: Digitale Repräsentationen. Gut vorgestellt und sprachlich sauber gefasst sind die möglichen Digitalisierungsklassen im DARIAH-DE Working Paper “Stand der Kulturgutdigitalisierung in Deutschland” (http://webdoc.sub.gwdg.de/pub/mon/dariah-de/dwp-2018-26.pdf). Diese digitalen Repräsentationen ermöglichen neue, vernetzte, weltweite Nutzungsformen; bleiben aber in anderer Hinsicht hinter den Nutzungsmöglichkeiten des Originals zurück (z. B. bei Fragen der Altersbestimmung).
    Warum ist diese Unterscheidung so wichtig und die Verwischung des Unterschieds gefährlich? Weil es alles andere als selbstverständlich ist, dass Archive, Bibliotheken und Museen Kulturgut der vergangenen Jahrhunderte verwahren und dies auch weiter tun werden. Selbstverständlich ist nichts mehr. Der Rechnungshof des Freistaates Sachsen stellte 2003 (sic!) in seinem Jahresbericht fest: “Das geltende Archivgesetz schreibt die Archivierung von stofflichen Originalen ausnahmslos vor. Damit sind erhebliche Folgekosten für Bestandspflege und -erhaltung verbunden. Im Sächsischen Archivgesetz müssen deshalb die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass archivierungswürdige Informationen … auch in anderer Weise gespeichert werden können und dann im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind, während die ursprünglichen stofflichen Originalunterlagen auszusondern und zu vernichten wären. … Archivgut sollte grundsätzlich verfilmt oder digital gespeichert und nur noch in Ausnahmefällen stofflich aufbewahrt werden.”
    Damals ist es gelungen, diesen Angriff auf die Erhaltung der unikalen historischen Quellen abzuwehren. Aber je mehr wir von “digitalem Kulturerbe” reden, je mehr tragen wir zum Eindruck in der Öffentlichkeit bei, dass die digitalen Repräsentationen die analogen historischen Objekte ersetzen können.

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